mindyourneeds - Privatpraxis für Psychotherapie

Psychologische Psychotherapeutin – Dr. rer. nat. Fanny Weber-Göricke
Digital oder Vor Ort
Wissenschaftlich fundiert
Hochwertige Praxisräume
Dipl. Psychologin

Ihre Praxis für Verhaltenstherapie in Dresden

Bei Verhaltenstherapie handelt es sich um ein bewährtes Therapieverfahren für psychische Erkrankungen wie:

  • akute Belastungsreaktionen und Lebenskrisen, u.a. Mobbing, Trennung, Selbstwert, Trauer
  • Depressionen und Burnout
  • Essstörungen, d.h. Anorexie, Bulimie, Binge-Eating
  • Persönlichkeitsstörungen, u.a. Borderline-Persönlichkeitsstörung
  • Ängste wie soziale Phobie, Panikattacken, Agoraphobie, spezifische Phobien
  • Zwänge wie Zwangshandlungen (u.a. “Waschzwang”) oder Zwangsgedanken
  • Traumafolgestörungen, z.B. Posttraumatische Belastungsstörung
  • Abhängigkeitserkrankungen oder schädlicher Substanzgebrauch
  • Aufmerksamkeitsdefizit Hyperaktivitätsstörung (ADHS)

Honorar

Als psychologische Psychotherapeuten sind wir an die Gebührenordnung für Therapeuten (GOÄ/GOP) gebunden. In der Regel berechnen wir den 2,7-fachen Satz (118 €) für Einzelsitzungen (auch probatorische Sitzungen) und für alle weiter anfallenden Leistungen den 2,5- bis 3,5-fachen Satz. Die Kostenerstattungsmöglichkeiten sind abhängig von Ihrem jeweiligen Versicherungsstatus.

Private Krankenversicherung und Beihilfen
Private Krankenversicherungen übernehmen üblicherweise die Kosten für eine Psychotherapie. Die Höhe der Kostenübernahme ist von den individuellen Konditionen Ihres Krankenversicherungstarifes abhängig. Daher bitte ich Sie, vorab die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen und sich erforderliche Formulare zuschicken zu lassen.

Unsere Praxis hat keine Kassenzulassung, d.h. eine direkte Abrechnung unserer Leistung gegenüber der Kasse ist nicht möglich. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherapie in einer Privatpraxis über das sog. Kostenerstattungsverfahren nach §13.3 SGB V  zahlt. Bitte informieren Sie sich zu den Voraussetzungen bei Ihrer Kasse im Vorfeld der Therapie.

Unfallkassen und Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten, wenn infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf besteht – beispielsweise aufgrund eines traumatischen Ereignisses. Setzen Sie sich bitte in einem solchen Fall mit der zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen Sie die Zustellung der benötigten Antragsformulare, um eine Kostenübernahme sicherzustellen.

Sofern Sie bei der Bundeswehr verpflichtet sind, können Sie sich die Kosten erstatten lassen. Wenden Sie sich hierfür an Ihren Truppenarzt, welcher Ihnen einen Überweisungsschein (San/bw/0218/V) für uns ausstellt.

Aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium des Inneren können Bundespolizisten sich die Kosten (bis zum 2,2fachen Satz) erstatten lassen.

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